ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Das Restaurant Multertor ist Ihnen bei der Organisation und Gestaltung Ihrer Reservation und Anlässe gerne behilflich. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig durch – damit Ihre Reservation oder Veranstaltung zum Erfolg wird. Diese Angaben sind verbindlich.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Reservierungen in unserem Restaurant sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Gastes. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Der Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher wie auch der gewerblich tätige Unternehmer. Sämtliche Offerten der Multertor Kulinarik AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Vertragspartner sind die Multertor Kulinarik AG (nachfolgend „Multertor“ genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Gast“ genannt. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem Multertor gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt dem Multertor entstehen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrages vom Multertor zustande. Macht das Multertor dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Tischangebotes durch den Gast zustande. In beiden Fällen steht es dem Multertor frei, die Buchung auch schriftlich zu bestätigen, ohne dass dies ein vertragskonstitutives Erfordernis darstellt. Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch das Multertor schriftlich bestätigt wurden.
Für den Gast räumt das Multertor folgendes Rücktrittsrecht ein:
Die Stornierung des Tisches ist bis 24 Stunden vor dem Reservierungszeitpunkt kostenfrei. Danach wird pro Gast eine Stornierungsgebühr von CHF 50.00 (inklusiv Mehrwertsteuer) verrechnet, sollte der Tisch nicht weiterverkauft werden können.
Reservationen (Bankett) mit speziellen Vereinbarungen wie personalisierten Menus Zusammenstellung können bis 7 Tage vor der Reservationsdatum kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen ist 100% des Umsatzes geschuldet.
Bei No Show oder vorzeitiger Abreise werde CHF 50.00 (inklusive Mehrwertsteuer) pro Person verrechnet.
Das Multertor ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Tisch bereitzuhalten, sowie die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der reservierte Tisch im Restaurant steht dem Gast nur zum jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Die Menü- und Getränkepreise dürfen ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Gast jederzeit geändert werden. Die Preise können vom Multertor zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl und/oder der Art der gebuchten Tische im Restaurant, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Multertor dem schriftlich zustimmt. Rechnungen vom Multertor ohne Fälligkeitsdatum gelten als fällig und sind binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Rechnungstellung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken CHF.
Das Multertor ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100% der vereinbarten Leistungsentschädigung (inklusive Mehrwertsteuer) zu verlangen. Diese Anzahlung kann mittels Kontoüberweisung erfolgen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich – jedoch zinslos – gutgeschrieben. Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen. Übersteigt die vom Gast geleistete Vorauszahlung den Saldorechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag dem jeweils bei der Vorauszahlung verwendeten Konto – soweit technisch möglich - wieder gutgeschrieben.
Der Gast kommt mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, wenn die Rechnungssumme nicht spätestens bei Abreise beglichen oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist das Multertor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Das Multertor behält sich darüber hinaus den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht keine Verrechnungseinrede zu.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:
Barzahlung, Kreditkarten (AMEXCO, Mastercard/Eurocard, Visa), Postcard, EC-direkt,V-Pay oder TWINT . Schecks, Reka oder WIR werden nicht akzeptiert. Sämtliche Rechnungen vom Multertor sind innert 10 Tagen zu begleichen mittels QR-Einzahlungsscheines (Schweiz) oder Überweisung.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Multertor. Das Multertor übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden gegen Leib und Leben. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Das Multertor übernimmt keinerlei Verantwortung bei lebensbedrohlichen Allergien oder Unverträglichkeiten.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heiden (Schweiz). Das Restaurant Multertor ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Domizil des Vertragspartners oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. In allen Fällen bleibt schweizerisches Recht anwendbar.
Heiden, 2023